Freie Methodenwahl
Psychotherapeuten, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, sind vertraglich an eine der klassischen Therapieverfahren gebunden.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich diesen Einschränkungen nicht und bin daher in der Gestaltung und Wahl der Therapiemethoden frei – zu Ihrem Vorteil! Ich schöpfe aus einem breiten Spektrum verschiedener Therapiemethoden, um ein auf Sie individuell abgestimmtes und effektives Therapiekonzept zu erstellen.
Keine langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
Bei mir gibt es keine langen Wartezeiten.
Ich kann Ihnen in einer akuten Krise sofort einen Therapieplatz anbieten und arbeite notfalls auch am Wochenende mit Ihnen.
Falls Sie auf den Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie warten, biete ich zur Überbrückung eine stabilisierende Krisenintervention an.
Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt
Der Vorteil für Privatzahler: Die Krankenversicherung erfährt nichts von der psychotherapeutischen Behandlung und Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt.
Eine psychotherapeutische Behandlung, die über eine Krankenkasse oder Krankenversicherung abgewickelt wird, geht zwangsläufig auch mit der Diagnose einer psychischen Störung einher. Diese Informationen werden von Ihrem Versicherungsträger dokumentiert und hinterlegt. Sie werden aktenkundig. Bei einem Wechsel der Krankenversicherung bzw. bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung müssen diese Daten von der Krankenversicherung offen gelegt werden. Dies wiederum kann Auswirkungen auf den Beitragssatz oder gar Ihre Aufnahmechancen haben.
Steuerlich absetzbar
Die Kosten für selbstbezahlte psychotherapeutische Behandlungen sind eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.